Ausmustern
, verb. reg. act. 1) Von mustern, besichtigen, bey der
Besichtigung als untauglich aussondern; zunächst von Soldaten. Soldaten
ausmustern. dann aber auch von andern Sachen. Zeuge ausmustern.2. * Von
mustern, so fern es kleiden, putzen bedeutet, ausputzen. Eine Sache auf das
beste ausmustern; welche Bedeutung im Oberdeutschen gebräuchlicher ist,
als im Hochdeutschen.Daher die Ausmusterung. [
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