Ausmärgeln
, verb. reg. act. im gemeinen Leben, gleichsam des Markes
berauben, an Kräften und Vermögen erschöpfen. Ein Pferd
ausmärgeln. Ein ausgemärgelter Acker. In einigen Gegend ist
dafür von den Äckern und Feldern ausmagern üblich. Daher die
Ausmärgelung.
S. Abmärgeln und Märgel. [
617-618]