Ausläuten
, verb. reg. act. 1) Das Ende einer Sache durch Läuten
anzeigen. Die Kirche, die Messe ausläuten, im Gegensatze des
Einläutens. 2) Das letzte Zeichen mit den Glocken geben; ingleichen
aufhören zu läuten, als ein Neutrum. Man hat schon ausgeläutet.
Daher die Ausläutung. [
611-612]