Auskleiden
, verb. reg. act. 1) Der Kleider entledigen. Sich auskleiden, in
der edlern Sprechart für das niedrigere ausziehen. Einen andern
auskleiden. 2) Mit Kleidern besonderer Art versehen. Sich als einen Bauer
auskleiden. Sich auf das Beste auskleiden. Ausgekleidete Puppen. Daher die
Auskleidung. [
605-606]