Auskeilen
, verb. reg act. 1) Mit Keilen versehen. 2) Sich auskeilen, in
dem Bergbaue, als ein Keil spitzig zugehen und endlich gar verschwinden. Der
Gang keilet sich aus. ingleichen, der Gang keilet den Berg aus, welches eben
dasselbe bedeutet. 3) Zusammen geleimte Breter auskeilen, bey den Tischlern,
sie durch Wegnehmung der Keile von den Leimzwingen los machen. 4) + Sich
auskeilen, von den Pferden,
S. Auskegeln. Daher die Auskeilung. [
603-604]