Auskaufen
, verb. reg act. 1) Einen auskaufen, ihm alle seine Waare
abkaufen. Hierher gehöret auch die im gemeinen Leben übliche R. A.
einen reichen Mann zu beschreiben: er ist so reich, daß er sich von
niemanden auskaufen lässet. 2) Einem andern Käufer zuvor kommen, im
gemeinen Leben. Einen auskaufen. Einem eine Waare, ein Haus u. s. f. auskaufen,
eine Sache kaufen, um welche ein anderer schon gehandelt hatte. 3) Die Zeit
auskaufen, sie allen ihren Theilen nach wohl anzuwenden suchen. Die Gelegenheit
auskaufen, sich derselben mit Sorgfalt bedienen. Daher die
Auskaufung. [
603-604]