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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Aushändigen

, verb, reg. act. aus seiner Hand übergeben. Einem etwas aushändigen, es ihm mit Übertragung des Eigen-thumes übergeben. Daher die Aushändigung. S. auch Einhändigung. [599-600]
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