Ausfischen
, verb. reg. act. 1) + Heraus fischen, doch nur in der niedrigen
figürlichen R. A. etwas ausfischen, es ausfündig machen, ausfragen.
2) Durch Fischen leer machen. Einen Teich ausfischen. 3) Aufhören zu
fischen; als ein Neutrum. So auch die Ausfischung. [
589-590]