Ausfischen, verb. reg. act. 1) + Heraus fischen, doch nur in der niedrigen figürlichen R. A. etwas ausfischen, es ausfündig machen, ausfragen. 2) Durch Fischen leer machen. Einen Teich ausfischen. 3) Aufhören zu fischen; als ein Neutrum. So auch die Ausfischung. [589-590] | |