* Ausfehmen
, verb. reg. act. in der Landwirthschaft und dem Forstwesen
einiger Gegenden, aus der Fehm, d. i. aus der Mast [
587-588] nehmen. Die Schweine ausfehmen, die zur Mast in die Wälder
genommenen Schweine wieder daraus entlassen.
S. Fehm. Daher die Ausfehmung. [
589-590]