Ausdrücklich
, -er, -ste, adj. et adv. welches nur in der figürlichen
Bedeutung des Verbi ausdrucken üblich ist. 1) Für deutlich. Ich habe
es ihm mit ausdrücklichen Worten gesagt. Noch mehr, 2) für bestimmt,
mit deutlichen Worten ausgedruckt. Ein ausdrücklicher Befehl. Ich habe es
ihm ausdrücklich befohlen. 3) Mit Vorsatze und Bewußtseyn. Gott
weiß, daß ich weder so thöricht noch so boßhaft bin,
daß ich ihn ausdrücklich beleidigen wollte. Wer weiß auch, ob er
ausdrücklich meinetwegen hergekommen ist. Es ist ihm ausdrücklich
dazu gegeben worden. [
583-584] Anm. Dieses Wort stammet
nicht von ausdrücken, sondern von Ausdruck her, welches in der
Verlängerung seyn u in ein ü verwandelt, wie von Betrug,
betrüglich, Flucht, flüchtig, klug, klüglich, u. s. f.
kommen. [
585-586]