Ausdienen
, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben. 1) Bis zu
Ende einer bestimmten Zeit dienen. Seine Zeit, seine Jahre, ausdienen. Er hat
bald ausgedienet. 2) Zu fernern Diensten [
581-582] untauglich seyn, und also derselben entlassen werden. Man dient bey
Hofe leichtlich aus. Ein ausgedienter, ein Invalide. Im Scherze gebraucht man
dieses Wort auch von leblosen Sachen, die zum fernern Gebrauche untüchtig
geworden sind. Das Kleid hat ausgedient. [
583-584]