* Der Ausbürger
, des -s, plur. ut nom. sing. eine Benennung, welche noch in
einige Oberdeutschen Gegenden üblich ist, und einen fremden oder
auswärtigen Bürger bezeichnet. Besonders bedeutet sie, 1) einen
Bürger einer Stadt, der sich aber außerhalb derselben aufhält,
und auch wohl ein Ausmann genannt wurde. 2) Einen Bürger einer Stadt, der
nur in deren Vorstadt wohnet, in welchem Verstande dieser Ausdruck mit
Pfahlbürger einerley ist. 3) Einen Einwohner einer Stadt, der in einer
andern das Bürgerrecht hat, im Gegensatze der Inbürger, welche
Bedeutung noch in Neuschatel üblich ist. 4) Einen jeden Fremden, welche
Bedeutung noch in der Schweiz Statt findet, wo aber dieses Wort zugleich einen
verächtlichen Nebenbegriff hat, etwa so, wie -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - bey den Griechen. In eben
diesen Gegenden bedeutet daher auch Ausbürgerschaft so wohl den Zustand
eines Ausbürgers, als auch den ganzen Hausen solcher Ausbürger in
allen obigen Bedeutungen. [
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