Der Augenschein
, des -es, plur. car. das Anschauen, die unmittelbare
Besichtigung einer Sache. Etwas in Augenschein nehmen, und, wenn von hohen
Personen die Rede ist, nach der übertriebenen Höflichkeit der
Hofsprache, etwas in hohen oder höchsten Augenschein nehmen, es mit
Aufmerksamkeit besehen. [
563-564] Der Augenschein lehret
es, oder gibt es. Auf Augenschein fahren, in der Bergwerken, eine Grube
besichtigen. Einen Augenschein, eine gerichtliche Besichtigung,
Ocular-Inspection, vornehmen, oder einnehmen. Ein Beweis auf Augenschein, in
den Rechten.Anm. Ehedem bedeutete dieses Wort noch, 1) den Glanz der Augen,
oder die Augen selbst, in welchem Sinne es den Dichtern des vorigen
Jahrhundertes sehr geläufig war.
Du rissest dir mein Herz hinzu Mit deiner scharfen
Augenscheine, Opitz. Dein Augenschein, mit seiner schönen Zier, Der wolle
nun auf deinem Knecht doch sehen, ebend. Ps. 119, 68.
2) Den Anblick, die Gegenwart.
- O Herr worauf ich richte Den ganzen Sinn, das ist ein
Augenschein, ebend.
In der Bedeutung einer gerichtlichen Besichtigung ist in
Oberdeutschland, wenigstens in der Schweiz, auch der Plural die Augenscheine
üblich. In dem Canton Glarus hat man ein besonderes Augenscheingericht,
dessen Verrichtung mir aber nicht gewiß bekannt ist. Das zusammen gesetzte
beaugenscheinigen, in Augenschein nehmen, sollte man immer den Kanzelleyen
überlassen. [
565-566]