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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Aufweisen

, verb. irreg. act. S. Weisen, als einen Beweis vorzeigen, vor Augen legen. Eine Vollmacht, ein Creditiv, einen Wechsel aufweisen. Er hat nichts wider mich aufzuweisen. Daher die Aufweisung. [551-552]
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