Aufsagen
, verb. reg. act. 1) Stehend hersagen, in den niedrigen Schulen,
wo die Kinder ihre Lection aufsagen müssen. 2) Eine Verabredung, oder eine
getroffene Verbindung widerrufen. Einen Kauf aufsagen. Einem die Miethe, den
Dienst, die Freundschaft aufsagen. Einem den Kauf, oder den Handel aufsagen, im
gemeinen Leben, alle Verbindung mit ihm aufheben. Hat er ihm auch schon den
Kauf aufgesagt: Weiße. Sie haben ihm ja den ganzen Handel aufgesagt, Gell.
Nur wünsch' ich, daß ich nicht in meine Grube
fahre, Eh ich dem Laster schon den Handel aufgesagt, Haged.
So auch die Aufsagung. [
521-522]