Aufrecht
, adj. et adv. gerade, in die Höhe gerichtet 1) Eigentlich.
Aufrecht gehen, stehen. Ein aufrechter Gang. Aufrecht im Bette sitzen. Im
Hochdeutschen gebraucht man dieses Wort nur von der in die Höhe
gerichteten Stellung eines Menschen, im Gegensatze des natürlichen Ganges
der Thiere auf vier Füßen. Im Oberdeutschen aber ist es auch in
andern Fällen für gerade stehend üblich; z. B. ein aufrecht
stehendes Kreuz, Bluntschli. 2) Figürlich. (a) Muthig, im Gegensatze der
Niedergeschlagenheit. Was mich in meinem Unglücke aufrecht erhält. So
hält uns die Gelassenheit auch unter der Last der niedrigsten
Begebenheiten aufrecht, Gell. (b) Im Wohlstande, in voller Kraft. Ruhe und
Wohlstand aufrecht erhalten. Die Gesetze, den Frieden, die Handlung aufrecht
erhalten. (c) * Für aufrichtig. Die aufrechte Wahrheit, Opitz. Ohne
falsch, ganz aufrecht, bloß und frey, ebend.
Wer aufrecht ist, der pflegt Gott anzublicken, ebend.
Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet, in
Oberdeutschland aber ist sie noch jetzt üblich.Anm. Schon bey dem Notker
findet sich ufreht in der ersten Eigentlichen Bedeutung. Aufgerecht und
aufgericht für aufrecht, sind im Hochdeutschen veraltet. Das erstere kommt
in dem 1483 zu Augsburg gedruckten Buche der Natur, das letztere aber Jes. 3,
16. vor. Aufrechts, wie Rabener sagt, für aufrecht, ist unnöthig und
wider den Gebrauch. Aufrecht, aufgerichtet, und aufrichtig, kommen der
Abstammung nach mit einander überein, die ältern Mundarten haben sie
auch als völlig gleich bedeutend gebraucht; allein im Hochdeutschen ist
ein jedes genauer eingeschränket worden.
S. Aufrichten und Aufrichtig. [
517-518]