Aufnöthigen
, verb. reg. act. zur Annehmung einer Sache nöthigen. Einer
Gemeinde einen Prediger aufnöthigen. Ingleichen durch Höflichkeit zur
Annehmung einer Sache zwingen.
S. Nöthigen. Einem ein Geschenk, eine Summe Geldes
aufnöthigen. Daher die Aufnöthigung. [
513-514]