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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Aufnöthigen

, verb. reg. act. zur Annehmung einer Sache nöthigen. Einer Gemeinde einen Prediger aufnöthigen. Ingleichen durch Höflichkeit zur Annehmung einer Sache zwingen. S. Nöthigen. Einem ein Geschenk, eine Summe Geldes aufnöthigen. Daher die Aufnöthigung. [513-514]
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