* Aufmahnen
, verb. reg. act. welches in Oberdeutschland am üblichsten
ist, für ermahnen, aufmuntern. Indeß, daß der freundliche Wirth
zur Freude sie aufmahnt, Geßn. Der Papst mahnte alle Eidgenossen wider den
Herzog von Österreich auf, Bluntschli. - Ingleichen, für aufbiethen.
Sie mahneten alle Orte (Cantons) wider Frankreich auf, Bluntschli. Ferner,
für Auffordern. Eine Stadt, eine Festung aufmahnen. So auch die
Aufmahnung. [
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