Aufliegen
, verb. irreg. neutr. (
S. Liegen,) welches das Hülfswort haben erfordert.
1) Auf etwas liegen. Der Balken liegt auf, auf der Mauer. In der
figürlichen Bedeutung, die Last, die uns auflieget, ist im Hochdeutschen
das einfache Verbum mit der Präposition, die auf uns lieget, zuweilen auch
noch obliegen, üblicher, die uns oblieget. 2) Aufliegen wird in
Meißen auch von dem Gesinde gesagt, wenn es außer Dienst ist, und
für sich allein lebt; mit welchem Ausdrucke wohl zunächst auf die
Zusammenkünfte solcher müßigen Leute gesehen wird.
S. Auflage 5. 3) + Sich aufliegen, sich wund liegen, ist
nur im gemeinen Leben üblich. [
509-510]