Auflassen
, verb. irreg. act.
S. Latein. 1. Aufstehen lassen. Man wollte ihn nicht
auslassen.2. Offen stehen lassen, offen lassen. 1) Eigentlich. Die Thür,
das Fenster auflassen. Das Zimmer, das Haus auflassen. d. i. die Thür zu
demselben. 2) Figürlich. (a) verlassen, doch nur in den Bergwerken, wo,
eine Erzgrube auflassen, so viel bedeutet, als sie verlassen, sie nicht mehr
mit Arbeit belegen.
S. auch Auflässig. (b) Abtreten, überlassen,
sich seines Rechtes an einer Sache begeben. In diesem Verstande war auflassen
ehedem von einem sehr häufigen Gebrauche, indem fast eine jede, besonders
gerichtliche Abtretung und Überlassung einer Sache dadurch ausgedrucket
wurde. Ein Gut vor dem Rathe, vor dem Gerichte auflassen. Ingleichen, in den
Lehnrechten, einem ein Leben auflassen, abtreten, welches am häufigsten
von dem Lehnsmanne, zuweilen aber auch von dem Lehnsherren vorkommt, und auch
aufgeben und aufsenden genannt wurde. Daher der Auflaßbrief, diejenige
Urkunde, worin man einem andern eine Sache abtritt; das Auflaßgeld,
dasjenige Geld, welches der Verkäufer bey Auflassung eines Lehens dem
Lehnsherrn bezahlet, im Gegensatze der Lehnwaare, welche der Käufer
entrichtet.Das Substantiv die Auflassung kann in allen obigen Bedeutungen
gebraucht werden. [
505-506]