Aufheben
, verb. irreg. act.
S. Heben. 1. In die Höhe heben. 1) In eigentlicher
und weiterer Bedeutung. Die Hände aufheben. Den Stab aufheben.
Unglücklicher, das Schwert ist über dir aufgehoben, und die Rache
fordert dein Blut, Dusch. Die Augen aufheben, in die Höhe richten. Seine
zur Rache schon aufgehabene (aufgehobene) Hand, von Brawe. Die Mühle
aufheben, bey den Müllern, den obern Mühlstein höher stellen;
ingleichen, ihn zum scharf machen abnehmen. 2) Figürlich, erheben, d. i.
rühmen, efferre, exaltare. Diese Bedeutung ist zwar im Hochdeutschen schon
veraltet, indessen ist doch der Infinitiv in Gestalt eines Substantives noch
davon übrig geblieben, wo viel Aufheben, oder viel Aufhebens von einer
Sache machen, so viel bedeutet, als viel Rühmens von derselben machen,
oder in weiterer Bedeutung, sie als sehr wichtig vorstellen. Man hätte von
diesen Fehlern kein solches Aufheben machen sollen, Less. Er macht wenig
Aufhebens davon. Du brauchtest nicht so viel Aufhebens davon zu machen. Der
Genitiv kann nur alsdann Statt finden, wenn die Beywörter viel oder wenig
vorher gehen. Was für ein Aufhebens machen sie davon? Und davon macht man
so ein Aufhebens? Raben. ist daher unrichtig. Einige niedrige Mundarten
gebrauchen dafür das Aufhebels, oder Aufhebelse, Logau aber Aufgehebe.2.
Besonders, was liegt, in die Höhe heben; und zwar,1) In eigentlicher und
weiterer Bedeutung. Etwas von der Erde aufheben. Eine Last aufheben. Jemanden
aus dem Kothe aufheben. Den Anker aufheben, oder lichten. Einen todten
Körper gerichtlich aufheben. In der Landwirthschaft bedeutet aufheben,
absolute gebraucht, das gedroschene Getreide von der Tenne heben, es messen,
und auf den Boden tragen lassen, welches auch aufmessen genannt wird. Wir haben
heute aufgehoben. Die Anzahl Garben, welche ausgedroschen werden, [
497-498] ehe man aufhebet, und das daraus gefallene Getreide,
werden daher auf ein Aufheben genannt. Das Pflaster (einer Gasse) aufheben,
aufbrechen.2) Figürlich. (a) In Verhaft nehmen. Einen Verbrecher, einen
verdächtigen Menschen aufheben. Einen Pfuscher aufheben. Ingleichen
überrumpeln und gefangen nehmen, von Soldaten. Der Posten, das Regiment
ist von dem Feinde aufgehoben worden. (b) Zum künftigen Gebrauche
verwahren. Sich etwas auf den Winter, zum künftigen Gebrauche aufheben.
Man hat ihm seine Erbschaft sorgfältig aufgehoben. Einem etwas aufzuheben
geben. Figürlich. Das Schicksal hat sich zu einer größern
Glückseligkeit aufgehoben, aufbehalten. Sie wird bey ihm so gut aufgehoben
seyn, als bey mir selber, Gell.3. Wegheben, doch nur in verschiedenen
figürlichen Bedeutungen.1) Beschließen, endigen. Die Tafel aufheben,
aufhören zu speisen, doch nur von vornehmen Personen. Das Lager aufheben,
mit demselben aufbrechen. Die Belagerung aufheben. Ingleichen, den Fortgang
einer Sache unterbrechen, ihre Wirkung, ihre Dauer vernichten. Ein Gesetz
aufheben. Ein Bündniß aufheben. Der Arrest ist wieder aufgehoben
worden. Die Sünde aufheben, Hebr. 9, 26. Ich werde alle Freundschaft mit
ihm aufheben. Den Streit aufheben. Sprichw. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Wie auch, ausschließen. Eines hebt das andere auf, wo eines ist, da kann
das andere nicht Statt finden. Verdacht hebt die Vertraulichkeit auf. Laster
und Glückseligkeit sind Begriffe, die sich einander aufheben, Dusch2)
Vermindern, wenigstens dem Scheine nach, So bedeutet in der Rechenkunst, einen
Bruch aufheben, ihn ohne Veränderung seines Werthes durch kleinere Zahlen
ausdrucken. Einem Bergmanne den Lohn aufheben, geschiehet in den Bergwerken,
wenn man ihm. um eines Vergehens willen, etwas an dem Lohne abziehet. In dieser
Bedeutung des Verminderns kommt aufheben mit levare und elevare überein,
welches bey den Römer eben dieselbe Bedeutung hatte, wenn es nicht gar
darnach gebildet ist.4. Öffnen, diese Bedeutung ist zwar nicht
gewöhnlich; allein sie scheinet doch in der bergmännischen R. A.
einen Stollen aufheben, ihn, wenn er liegen geblieben oder verschüttet
worden, wieder säubern und aufräumen, zum Grunde zu liegen.So auch
die Aufhebung, in allen obigen Bedeutungen.Anm. Ufheben, ufheven kommt schon
bey dem Ottfried und Notker vor. Das Participium lautete ehedem im
Oberdeutschen auch aufgehaben, und findet sich unter andern auch in Luthers
Bibelübersetzung; z. B. Apostelg. 1. 9. [
499-500]