Aufgürten
, verb. reg. act. 1) In die Höhe gürten. Das Kleid
aufgürten. 2) Mit einem Gurte auf etwas befestigen. Dem Pferde den Sattel
aufgürten. 3) Den Gurt oder Gürtel öffnen. Das Pferd
aufgürten, metonymisch, dessen Gurt öffnen. So auch die
Aufgürtung. [
495-496]