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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Aufgebiethen | | Die Aufgeblasenheit

* Aufgebig

, adj. et adv. welches nur in den Lehnsrechten, besonders der mittlern Zeiten, üblich ist, wo ein aufgebig Lehn ein solches Lehn bedeutet, auf welchem das Öffnungsrecht haftet, d. i. dessen Besitzer den Lehnsherren zu allen Zeiten in das Lehn lassen und denselben aufnehmen, zu Kriegszeiten aber Besatzung von demselben einnehmen muß; Feudum aperibile, Feudum aperturae. S. Haltaus v. Aufgebig. [493-494]
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