* Aufdienen
, verb. reg. act. welches nur in Oberdeutschland üblich, im
Hochdeutschen aber fremd ist. 1) Für aufwarten.
Der dient so Fürsten auf; den andern hat besessen Ein Hur
und ärgers noch, Opitz.
2) Auf jemandes Befehl oder Wohltaten warten.
Es dient dir (alles) auf, mit gläubigem Verlangen Und will
die Kost zu rechter Zeit empfangen, Opitz. Pf. 104, 13.Es dient dir (alles)
sehnlich auf, und hoffet zu empfangenDie Speise, ebend.
3) Die Speisen auf die Tafel tragen, im Gegensatze des
Abdienens,
S. dieses Wort. 4) durch Dienste höher steigen. Er
hat sich bey der Cavallerie aufgedienet, er hat daselbst von unten auf
gedienet. So auch die Aufdienung. [
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