Das Armenrecht
, des -es, plur. inusit. die von der Obrigkeit den Armen
verstattete Freyheit, nach welcher ihnen nach bewiesener Armuth eine
Rechtssache umsonst geführet werden muß; in den Hamburgischen
Statuten, das Elendrecht. Sich in das Armenrecht schwören, den Armeneid
ablegen. [
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