+ Appretiren
, verb. reg. act. aus dem Franz. appreter, einem Dinge die
letzte Zubereitung zu seiner Bestimmung geben, es zurichten; besonders bey den
Zeugmachern, wenn sie den gewebten Zeugen Ansehen, Glanz und Schönheit
geben. So auch die Appretur, die Zurichtung. [
415-416]