Die Anzeigung
, plur. die -en. 1) Die Handlung des Anzeigens; ohne Plural. 2)
Ein Merkmahl, Kennzeichen. So werden in Kaiser Carls des Fünften Halsger.
Ordn. Art. 19. redliche Anzeigungen, d. i. zuverlässige Wahrzeichen oder
Vermuthungsgründe, dem bloßen Argwohne entgegen
gesetzet. [
407-408]