Anwesend
, adj. et adv. welches eigentlich das Particip. des vorhin
gedachten ungewöhnlichen Verbi anwesen ist, und für gegenwärtig
noch völlig gangbar ist. Bey einer Sache anwesend seyn. Er war im Rathe
anwesend, als dieses vorging. Alle Anwesende haben es gehöret. In
Oberdeutschland höret man auch das Participium der vergangenen Zeit
angewesen. Unser zu Regensburg angewesener Major, heißt es in einer
Schrift aus der Passauischen Kanzelley. Daz imo anauuesenda peccatum ist bey
dem Notker die inwohnende, anklebende Sünde. Adens, anwesend, und adentia,
die Anwesenheit, sind im Lateine der mittlern Zeiten darnach
gebildet. [
403-404]