Das Anwachsungsrecht
, des -es, plur. die -e, in den Rechten, 1) das Recht des
Eigenthumes über ein von dem Wasserangesetztes Land; das Anwachsrecht,
Anflößungsrecht, Anwurfsrecht, die Anschütt, Jus alluvionis. 2)
Das Recht, von Verlassenschaften den Antheil desjenigen zu heben, der solchen
nicht annehmen kann oder will; Jus accrescendi. [
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