Der Anspruch
, des -es, plur. die -sprüche. 1) Die Handlung des
Ansprechens, theils bey den Jägern für Anzeige, Urtheil, Benennung,
theils aber auch so fern dieses Verbum ein Recht auf etwas behaupten bedeutet.
In diesem letztern Falle bezeichnet Anspruch so wohl sie Äußerung
dieses Rechtes und die Forderung Kraft desselben. Eine Person oder eine Sache
in Anspruch nehmen, Anspruch darauf machen, Anforderung darauf machen. Als
auch, das Recht, oder den Grund, warum man eine Person oder Sache in Anspruch
nimmt. Ansprüche an, oder auf etwas haben. Die Freundschaft hat also gar
keinen Anspruch auf ihre Freygebigkeit? Weiße. Seine Ansprüche auf
etwas fahren lassen, aufgeben. Daher das Anspruchswapen, in derWapenkunst, das
Wapen eines Landes, auf welches man Anspruch macht. Ingleichen figürlich,
den Besitz einer Sache auf eine verdeckte oder mittelbare Weise behaupten.
Anspruch auf Tugend, auf Verstand machen.Anm. In Oberdeutschland, besonders in
Österreich, ist auch das einfache Spruch in eben dieser Bedeutung
üblich. Wer daran Sprüche oder Forderungen hat. Ansprache, Anrecht,
und im Niedersächsischen Bisprake kamen ehedem in eben derselben Bedeutung
vor. In den Kanzelleyen hat man auch die Adjectiva ansprüchig und
anspruchlos. Etwas ansprüchig machen, besser Anspruch darauf machen. Ein
anspruchloses Gut, worauf niemand Anspruch hat. [
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