Ansingen
, verb. irreg. act. S. Singen, mit Gesange bewillkommen, einem zu Ehren in dessen Gegenwart singen. Einen ansingen. Im Hochdeutschen wird dieses Wort jetzt nur noch im Scherze oder wohl gar in verächtlicher Bedeutung gebraucht; ob es gleich bey dem Opitz noch in einem edlen und würdigen Verstande vorkommt:Singt, wer mag und kann, Unsern König an, Ps. 47, 3.[371-372]