* Anschuldigen
oder Anschulden, verb. reg. act. welches aus der Oberdeutschen
Mundart auch in die Hochdeutsche Gerichtssprache gekommen ist, für
beschuldigen. Einen wegen einer Sache anschuldigen, ihm dieselbe Schuld geben.
Die angeschuldigte Gewaltthätigkeit. So auch die
Anschuldigung. [
363-364]