Der Anschnitt
, des -es, plur. die -e, von dem Verbo anschneiden. 1) Die
Handlung des Anschneidens, besonders an die Kerbhölzer, un in weiterer
Bedeutung so viel wie Anrechnung, im Gegensatze des Abschnittes. So halten die
Müller, Tuchmacher u. s. f. zu gewissen Zeiten einen An- und Abschnitt, d.
i. eine An- und Abrechnung. In den Bergwerken heißt die Rechnung, welche
der Schichtmeister alle Sonnabend dem Bergmeister ablegt, der Anschnitt, und
die Schrift worin sie enthalten ist, das Anschnittregister. Daher einen
Anschnitt halten, den Anschnitt abwarten, demselben beywohnen, u. s. f. 2)
Dasjenige, was zuerst von einer Sache abgeschnitten worden, und 3) der Ort, wo
ein Ding angeschnitten worden. Daher die Anschnittschere, plur. die -n, in den
Glashütten, eine Schere, womit die Glasballen oder Scheibenkäulchen
abgeschnitten werden. [
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