Anrüchtig
, -er, -ste; adj. et adv. in den Rechten, ein wenig
berüchtigt, geringer Verbrechen. oder einer unanständigen Lebensart
wegen, besonderer Ehren unwürdig, aber doch nicht ehrlos. Ein
anrüchtiger Mensch. Durch etwas anrüchtig werden.
S. Berüchtigt, ingleichen Rügen, von welchem dieses
Wort ohne Zweifel abstammen. An hat hier die mildernde Bedeutung, einen
geringen Grad der Ehrlosigkeit anzudeuten. [
349-350]