Anregen
, verb. reg. act. 1) Eigentlich, an etwas regen, es ein wenig
bewegen, in welcher Bedeutung aber dieses Wort nicht so bekannt ist, als 2) in
der figürlichen. (1) Mit Glimpf und Behutsamkeit zu etwas zu bewegen
suchen. Einen zu etwas anregen.
Und dich vielmehr bey ihr zu bleiben angeregt, Opitz.
(2) Behutsam erinnern. Eine Sache nochmahls anregen,
wofür man doch lieber sagt, Anregung thun. (3) * Erwähnen,
anführen; am häufigsten im Oberdeutschen. Aus der von Ew. -
angeregten (erwähnten) Gewohnheit.
Und sucht auch jemand gleich was anders anzuregen, Opitz.
anzuführen.Hiergegen streitet nicht, was erst ist
angeregt, ebend.So auch die Anregung, besonders in der Bedeutung einer
behutsamen Erinnerung. Anregung bey einem thun. Wegen einer Sache nochmahls
Anregung thun.Anm. das Hauptwort der Anreger, in der ersten figürlichen
Bedeutung, ist außer der gemeinen R. A. Anreger genug, aber wenig
Arbeiter, nicht gebräuchlich. [
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