Anordnen
, verb. reg. act. 1) Von dem Franz. Ordre, Befehl, anbefehlen,
befehlen. Ein Gastmahl bey einem Wirthe anordnen, bestellen. Einen Tag
anordnen, fest setzen, bestimmen. In dieser Bedeutung des Anbefehlens ist es im
Oberdeutschen häufiger, als im Hochdeutschen. 2) Von ordnen, Ordnung in
eine Sache bringen, das Mannigfaltige nach Regeln mit einander verbinden. Ein
Gastmahl, ein Hochzeit, einen Bau, eine Schlacht anordnen, alle Theile
derselben nach einem gewissen Verhältnisse bestimmen. Ein Gemählde,
eine Rede, ein Gedicht anordnen, die erfundenen Sachen in die gehörige
Ordnung bringen; in welchem Verstande man in dem Lateine der mittlern Zeiten
auch adordinare findet. So auch die Anordnung, besonders von der Verbindung des
Mannigfaltigen. Die Anordnung eines Baues, eines Gemähldes, einer Rede,
welche letztere man auch mit einem fremden Nahmen die Disposition zu nennen
pflegt. [
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