Die Annaten
, sing. car. in der Römischen Kirche, die Einkünfte
Eines Jahres von einer geistlichen Pfründe; besonders in so fern diese
Einkünfte bey Vergebung der Consistorial-Pfründen von dem ersten
Jahre nach des Inhabers Tode an den Pabst bezahlet werden müssen. Von den
Latein. Annata und dieß von dem Ital. un Annata, ein Jahr, und die
Einkünfte eines Jahres.
S. du Fresne Gloss. h. v. [
341-342]