Ankern
, verb. reg act. 1) Den Anker werfen. In einem Hafen, auf einer
Rehde ankern. 2) In der Baukunst, vermittelst eines Ankers verbinden. Die
Mauern eines Gebäudes zusammen ankern, oder verankern. 3) + Etwas
vermittelst eines Ankers, d. i. Hakens, zu erreichen suchen, doch nur in der
gemeinen figürlichen Redensart, nach etwas ankern, heftig darnach
trachten. daher die Ankerung, doch nur in der zweyten
Bedeutung. [
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