Das Ankergeld
, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld,
welches für die Freyheit, in einem Hafen, oder auf einer Rehde vor Anker
zu liegen, bezahlt wird, und welches auch das Ankerrecht, der Ankerzoll genannt
wird; Französisch Ancrage, im barbarischen Lateine Ancoragium,
Anchoragium. [
321-322]