Anhänglich
, -er, -ste, adj. et adv. einer Person oder Sache im hohen Grade
geneigt, und in dieser Gesinnung gegründet. Üblicher ist davon das
Substantiv die Anhänglichkeit, die herrschende, unverrückte Neigung
zu einer Person oder Sache. Die Anhänglichkeit an gewisse Lehren.
Unordentliche Anhänglichkeit an sich selbst. Die ehrfurchtsvolle
Anhänglichkeit an meinen Fremd, Hermes. [
315-316]