Angeloben
, verb. reg. act. einem geloben, d. i. feyerlich versprechen.
Einem etwas angeloben. Einem Treue und Gehorsam angeloben. Bey seiner Ehre
angeloben. Für einen andern angeloben, in dessen Nahmen etwas feyerlich
versprechen.
Der Frühe schon Sein Leben ganz den liederreichen
Schwestern Uraniens angelobet hat, Raml.
d. i. gewidmet hat. So auch die Angelobung.Anm. Auch dieses
Zeitwort kann die Alemannische Verlängerung nicht verläugnen, so
gangbar es auch im Hochdeutschen ist. Die Niedersachsen sagen dafür
anlaven, belaven, und laven, und die Schweden lofwa. Von der Abstammung dieses
Wortes,
S. Geloben und Loben. [
303-304]