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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Angeld

, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches zum Zeichen eines ge- [301-302] schlossenen Vertrages daran gegeben wird; die Angabe, das Handgeld. Ingleichen, ein Stück Geldes, welches als ein Theil des bedungenen Kaufgeldes, oder Arbeitslohnes, abschläglich daran gegeben wird: S. auch Angabe, Ankauf. [303-304]
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