Das Angeld
, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld,
welches zum Zeichen eines ge- [
301-302] schlossenen
Vertrages daran gegeben wird; die Angabe, das Handgeld. Ingleichen, ein
Stück Geldes, welches als ein Theil des bedungenen Kaufgeldes, oder
Arbeitslohnes, abschläglich daran gegeben wird:
S. auch Angabe, Ankauf. [
303-304]