* Das Angefälle
, des -s, plur. ut nom. sing. in den Rechten der mittlern
Zeiten, so wie Anfall, theils die zufällige Erlangung einer Erbschaft,
theils die Anwartschaft auf ein Gnadenlehn, und dieses Lehn,, wie auch eine
jede Erbschaft selbst.
S. Anfall, Anwartschaft, und Haltaus h.
v. [
299-300]