Angedeihen
, ein Oberdeutsches Verbum, welches im Hochdeutschen nur in dem
Infinitive mit dem Verbo lassen üblich ist, und von einem Geringern in
Ansehung eines Höhern für ertheilen gebraucht wird. Einem allen
Schutz, alle Hülfe angedeihen lassen.
S. Gedeihen. Das Particip. angediehen, welches einige
gebrauchen, das gesuchte Privilegium ist ihm angediehen, ist in den Kanzelleyen
am üblichsten. [
299-300]