Der Angeber
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Angeberinn, plur.
die -en, 1) Eine Person, welche etwas angibt d. i. erfindet, der Urheber. Noch
mehr aber, 2) ein Ankläger aus übler Absicht, am häufigsten in
gehässiger Bedeutung. Daher die Angeberey, die Fertigkeit und Neigung,
andere anzugeben. [
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