Anfügen
, verb. reg. act. 1) Eigentlich, vermittelst einer Fuge mit
einem andern Dinge verbinden. Ein Bret an das andere anfügen. 2) In
weiterer Bedeutung, so viel als beyfügen, als einen Zusatz anführen;
welcher Gebrauch der Oberdeutschen Mundart eigen ist, aber doch auch in einigen
Hochdeutschen Kanzelleyen beybehalten worden, wo es zuweilen auch
überhaupt für melden, berichten, gebraucht wird. Ich habe Ew. -
dieses wollen anfügen. So auch die Anfügung. [
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