* Anfertigen
, verb. reg. act. welches eigentlich in Oberdeutschland
einheimisch ist, aber doch auch in den Hochdeutschen Kanzelleyen und bey den
Handwerkern vorkommt. Dort bedeutet es so viel als zufertigen, zuschicken:
einem einen Befehl anfertigen. Hier aber so viel als aufgeben, besonders in der
R. A. einem ein Meisterstück anfertigen. So auch die Anfertigung.Anm.
Ehedem bedeutete es auch angreifen, so wohl feindlich und mit Waffen, als auch
gerichtlich und mit Gründen, wovon Haltaus, Frisch, und G. Ölrichs im
Glossar. ad Statuta Bremensia, Beyspiele gesammelt haben. [
293-294]