Anfassen
, verb. reg. act. 1) Angreifen, etwas zu halten. Etwas mit den
Händen, mit den Zähnen anfassen. Einen am Mantel, an der Hand, an der
Brust anfassen. Einen bey der Hand, bey den Haaren, bey der Brust anfassen. 2)
Anreihen. Perlen anfassen, an eine Schnur anreihen. So auch die Anfassung.Anm.
Dieses Verbum wurde ehedem auch so wie angreifen, in weiterer Bedeutung
gebraucht, für bestreiten, in Anspruch nehmen.
S. Haltaus h. v. In dieser, im Hochdeutschen jetzt
ungewöhnlichen Bedeutung, kommt es noch bey dem Opitz zu Anfange des
dritten Buches seiner Übersetzung von Grotii Gedichte von der Wahrheit der
Schristlichen Religion vor:
- Daß ihn zu hintertreiben,Dieß, was er
angefaßt, wahrhaftig doch muß bleiben.
[
291-292]