Der Amtsvogt
, des -es, plur. die -vögte. 1) So wie Amtsverwalter und
Amtsverweser, der die Stelle eines adeligen Amtmannes vertritt. Ingleichen ein
Beamter eines Unteramtes, oder einer kleinen Gegend. So gibt es auf dem
Eichsfelde Amts-vogteyen, denen solche Amtsvögte vorstehen. Auch im
Zellischen finden sich Amtsvögte und Amtsvogteyen, über welche in
Haushaltungs- und Justizsachen der Großvogt die Aufsicht hatte, welche
letztere Würde aber 1772 aufgehoben wurde.
S. Amtmann und Amtsverwalter. 2) Der Gerichtshalter in
einem Amte. Dergleichen Amtsvögte gibt es in Sachsen, in denjenigen
Ämtern, welche aus ehemahligen Klostergütern entstanden sind, wo die
Amtsvögte an die Stelle der ehemahligen Klostervögte getreten sind.
3) In manchen Gegenden ist der Amtsvogt ein bloßer Gerichtsdiener des
Amtmannes, wie Amtsdiener und Amtsfrohn. 4) An noch andern ist er Vogt, d. i.
Vormund, der Gemeinen und ihrer Unmündigen in einem Amte. [
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