Der Amtsverwalter
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der die wirthschaftlichen
Angelegenheiten eines Kammeramtes und dessen Gefälle besorget, und oft
Amtsrentverwalter genannt wird. 2) Der die Stelle eines adeligen Amtmannes
vertritt, daher demselben untergeordnet ist, und vermuthlich zu den Zeiten
aufgekommen ist, da die Amtleute noch Adelige seyn mußten, und sich daher
mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere
Angelegenheiten bekümmerten. 3) Oft werden auch die Amtleute kleiner
Ämter nur Amtsverwalter, oder Amtsverweser genannt. [
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